Mit Beschluss vom 29. März 2012 hat der Verwaltungsgerichtshof dem EuGH am Beispiel einer auf einem Eigenheim betriebenen Photovoltaikanlage die Abgrenzung des unionsrechtlichen Begriffs der "wirtschaftlichen Tätigkeit" und damit eine Kernfrage des Umsatzsteuerrechts zur Vorabentscheidung (Rs C-219/12 ) vorgelegt. Der vorliegende Beitrag schildert die Erwägungen des Vorlagebeschlusses und gibt weiterführende Hinweise.1