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Die Abgrenzung "wirtschaftlicher Tätigkeiten" in der Umsatzsteuer am Beispiel "privater" Photovoltaikanlagen

Steuerrecht aktuellHR Dr. Franz Philipp SutterÖStZ 2012/520ÖStZ 2012, 291 Heft 12 v. 22.6.2012

Mit Beschluss vom 29. März 2012 hat der Verwaltungsgerichtshof dem EuGH am Beispiel einer auf einem Eigenheim betriebenen Photovoltaikanlage die Abgrenzung des unionsrechtlichen Begriffs der "wirtschaftlichen Tätigkeit" und damit eine Kernfrage des Umsatzsteuerrechts zur Vorabentscheidung (Rs C-219/12 ) vorgelegt. Der vorliegende Beitrag schildert die Erwägungen des Vorlagebeschlusses und gibt weiterführende Hinweise.11Zur besseren Lesbarkeit wird im Allgemeinen darauf verzichtet, jedwede Bezugnahme auf bzw Wiedergabe aus dem Vorlagebeschluss gesondert zu kennzeichnen. Der Beschluss EU 2012/0001 zum Verfahren 2009/15/0143 ist im Original über die Homepage des VwGH http://www.vwgh.gv.at sowie das Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar. Er ist als Rechtssache C-219/12 beim EuGH registriert.

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