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Umsätze aus der Tätigkeit als Heilmasseur

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2012/499ÖStZ 2012, 281 Heft 11 v. 5.6.2012

(Fink, UFSjournal 4/2012, S. 151)

Die ausschließlich nach ärztlicher Anordnung von einem freiberuflich tätigen Heilmasseur, der die Berufsbefugnis nach dem MMHmG, BGBl I 2002/169 besitzt, als Heilbehandlung erbrachten Massageleistungen seien im Sinne einer unionsrechtskonformen Interpretation des § 6 Abs 1 Z 19 UStG steuerfrei. Diese Rechtsansicht stehe im Widerspruch zu der vom BMF im Salzburger Steuerdialog 2011 vertretenen Rechtsansicht.

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