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Auslegung des § 9 Abs 2 TS 1 KStG im Lichte des EuGH-Urteils Papillon

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/465ÖStZ 2012, 267 Heft 11 v. 5.6.2012

§ 9 Abs 2 TS 1 KStG zufolge können unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) sein. Da § 9 Abs 2 TS 1 KStG voraussetzt, dass die "beteiligte Körperschaft" eine inländische Körperschaft ist, können mit einem ausländischen Gruppenmitglied ausreichend finanziell verbundene inländische Tochtergesellschaften nicht in die Unternehmensgruppe einbezogen werden.

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