(Dziurdz, GES 2012/2, S. 86)
Im Zusammenhang mit der im Titel gestellten Frage untersucht der Autor, welche Bedeutung § 8 Abs 2 KStG über die Steuerneutralität der Einkommensverwendung sowie das Abzugsverbot für freiwillige Zuwendungen nach § 12 Abs 1 Z 5 KStG haben.