(Gratz/Knauder, ZUS 2012/5, S. 10)
Seite 256
Der Beitrag bespricht das EuGH-Urteil 16. 6. 2011, Rs C-10/10 (Kommission/Österreich), worin ausgesprochen wird, dass es gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs verstößt, wenn nur Zuwendungen an in Österreich ansässige Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben steuerlich abzugsfähig sind.