Wird einem als Spielleiter bei Kartenspielen tätigen Dienstnehmer neben einem monatlichen Fixum zusätzlich ein Mindestbetrag an Trinkgeld (auch für Zeiten des Urlaubs und des Krankenstands) zugesichert, fällt das solcherart vom Arbeitgeber garantierte Trinkgeld nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16a EStG. VwGH 26. 1. 2012, 2009/15/0173.