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Garantiertes Trinkgeld ist nicht steuerfrei

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2012/369ÖStZ 2012, 242 Heft 10 v. 15.5.2012

Wird einem als Spielleiter bei Kartenspielen tätigen Dienstnehmer neben einem monatlichen Fixum zusätzlich ein Mindestbetrag an Trinkgeld (auch für Zeiten des Urlaubs und des Krankenstands) zugesichert, fällt das solcherart vom Arbeitgeber garantierte Trinkgeld nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16a EStG. VwGH 26. 1. 2012, 2009/15/0173.

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