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Privatstiftungen - Begünstigtenmeldung ab 1. 4. 2011

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/321ÖStZ 2011, 211 Heft 9 v. 2.5.2011

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde im Privatstiftungsgesetz eine Offenlegungspflicht der Stiftungsbegünstigten auch für den Fall statuiert, dass sie nicht in der Stiftungsurkunde bzw Stiftungszusatzurkunde bezeichnet sind, sondern iSd § 5 PSG von der vom Stifter dazu berufenen Stelle bzw vom Stiftungsvorstand als solche festgestellt werden. Im Folgenden werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser neu eingeführten Meldepflicht erörtert.

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