EStG 1988: § 14 Abs 7
VwGH 23. 9. 2010, 2007/15/0214
Nach § 14 Abs 7 Z 2 erster Satz EStG (Stammfassung) sind "Änderungen der Pensionsbemessungsgrundlage und Indexanpassungen" als neue Pensionszusagen zu behandeln und erst ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren rückstellbar ("Schichtenbildung" der Pensionsrückstellung). Indexanpassungen ist das Element der Unsicherheit immanent, nämlich die Abhängigkeit von einem Index, dessen Entwicklung nicht von vornherein feststeht.