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Pensionsrückstellung, Pensionszusage, Schriftlichkeitserfordernis unabdingbar

JudikaturÖStZ 2011/250ÖStZ 2011, 135 Heft 6 v. 15.3.2011

EStG 1988: § 14 Abs 7

VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0115

§ 14 Abs 7 EStG idF BGBl 1993/818 fordert als Voraussetzung für die Bildung einer Pensionsrückstellung ua ausdrücklich die Schriftlichkeit der Pensionszusage, die bereits vor Ablauf des betroffenen Gewinnermittlungszeitraums vorliegen muss (daran kann auch die Vorschrift des § 21 BAO über die wirtschaftliche Betrachtungsweise nichts ändern). Auf die Schriftlichkeit des zur Rückdeckung mit einem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrags kommt es nicht an.

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