EStG 1988: § 14 Abs 7
VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0115
§ 14 Abs 7 EStG idF BGBl 1993/818 fordert als Voraussetzung für die Bildung einer Pensionsrückstellung ua ausdrücklich die Schriftlichkeit der Pensionszusage, die bereits vor Ablauf des betroffenen Gewinnermittlungszeitraums vorliegen muss (daran kann auch die Vorschrift des § 21 BAO über die wirtschaftliche Betrachtungsweise nichts ändern). Auf die Schriftlichkeit des zur Rückdeckung mit einem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrags kommt es nicht an.