Der VwGH hat jüngst über aktuell diskutierte Fragen der einkommensteuerlichen Behandlung von Mischaufwendungen abgesprochen. Während der VwGH seine bisherige ständige Rechtsprechungslinie zu gemischt veranlassten Aufwendungen unverändert beibehält, entwickelt er für die Kosten einer gemischt veranlassten Reise eine neue Sichtweise.