(Bayer, SWI 1/2011, S. 4)
Nach § 99a EStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung, dass die verbundenen Unternehmen des anderen Mitgliedstaats oder die im anderen Mitgliedstaat gelegenen Betriebsstätten eines verbundenen Unternehmens eines anderen Mitgliedstaats, welche die Zahlungen an Zinsen oder Lizenzgebühren empfangen, als Nutzungsberechtigte gelten. Bayer untersucht die Bedeutung dieses Begriffs näher.