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Der Begriff "Unternehmen" und Art. 24 OECD-Musterabkommen

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2011/180ÖStZ 2011, 116 Heft 5 v. 4.3.2011

(Lang, SWI 1/2011, S. 9)

Seite 116


Der Begriff "Unternehmen" gehört zu den zentralen Begriffen des OECD-MA. Er findet sich in zahlreichen Verteilungsnormen, aber auch der Anwendungsbereich von Diskriminierungsverboten hängt vom Inhalt dieses Begriffs ab. Lang widmet sich der Frage, wie der Begriff "Unternehmen" iZm Art 24 OECD-MA zu verstehen ist.

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