(Marschner, ZFS 2/2010, S. 57)
Im AbgÄG 2010 sind auch zwei Änderungen des KStG im Bereich der Privatstiftungen enthalten. Zum einen werden die Offenlegungsvorschriften verschärft, zum anderen die Erstattung von Zwischensteuer eingeschränkt.
(Marschner, ZFS 2/2010, S. 57)
Im AbgÄG 2010 sind auch zwei Änderungen des KStG im Bereich der Privatstiftungen enthalten. Zum einen werden die Offenlegungsvorschriften verschärft, zum anderen die Erstattung von Zwischensteuer eingeschränkt.