(Andreaus, taxlex 12/2010, S. 454)
Die geplante Steuerreform sieht auch Änderungen im Bereich der KÖSt und des Umgründungssteuerrechts vor. Die Zielrichtung des Gesetzgebers sei dabei klar: Vermeidung von "Doppelbegünstigungen", Verhinderung unerwünschter Gestaltungen, Abschaffung von Steuervorteilen sowie Schließung von Regelungslücken.