(Beiser, SWK 33/2010, S 987)
Der Autor kritisiert die E des UFS, mit welcher ein Missbrauch bejaht wurde, wenn die Ehefrau zunächst ihren Betrieb mit offenen Verlustvorträgen nach Art III UmgrStG in eine GmbH ihres Ehemanns gegen Anteilsgewährung einbringt und diese GmbH zwei Jahre später auf ihren Ehemann als Einzelunternehmer nach Art II UmgrStG umgewandelt wird.