(Prodinger, SWK 33/2010, S 973)
Nach dem UFS führen Vorauszahlungen von Beiträgen zur gewerblichen Sozialversicherung für das Folgejahr und für erst im Folgejahr fällige Nachzahlungen zu keinem Abfluss von Ausgaben. Die Frage, ob diese Entscheidung auch in weiteren Bereichen Auswirkungen hat, untersucht der Autor am Beispiel von Mietvorauszahlungen.