Dieser Erlass des BMF informiert über die mit 1. 1. 2011 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Jahre 2011 und 2012 betreffend die Steuerfreiheit einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG idF BBG 2011. Der Auslegungsbehelf trifft Regelungen zur Rechtslage bis 31. 12. 2010 (unionsrechtliche Erstreckung, VfGH-Erkenntnis, ÖStZ 2010/1008, kein Wiederaufnahmegrund), Rechtslage ab 1. 1. 2011 (vereinfachte und tageweise Berechnung, Zuflussprinzip), Ausstellen des Lohnzettels, Berücksichtigung von Werbungskosten im Veranlagungsverfahren sowie Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag).