(Steiger, taxlex 10/2011, S. 379)
Der Autor bedauert, dass der Vortragende sich im Sozialversicherungsrecht immer mehr in Richtung "echter Dienstnehmer" bewege, und begrüßt daher die VwGH-Entscheidung vom 27. 4. 2011, 2009/08/0123, die in eine andere Richtung gehe.