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Das Gibraltar-Urteil des EuGH: Neue beihilferechtliche Vorgaben für das Steuerrecht?

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LangÖStZ 2011/1070ÖStZ 2011, 593 Heft 24 v. 22.12.2011

WU

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15. 11. 2011, C-106/09 P und C-107/09 P (Gibraltar), interessante Aussagen zur beihilferechtlichen Selektivität getroffen. Der Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Selektivitätsbeurteilung eine Spielart der gleichheitsrechtlichen Prüfung ist. Das Beihilfeverbot könnte in Zukunft noch größere Bedeutung auf dem Gebiet des Steuerrechts erlangen.

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