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Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15. 11. 2011, C-106/09 P und C-107/09 P (Gibraltar), interessante Aussagen zur beihilferechtlichen Selektivität getroffen. Der Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Selektivitätsbeurteilung eine Spielart der gleichheitsrechtlichen Prüfung ist. Das Beihilfeverbot könnte in Zukunft noch größere Bedeutung auf dem Gebiet des Steuerrechts erlangen.