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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/1069ÖStZ 2011, 592 Heft 24 v. 22.12.2011

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2012 gebracht. Erlass des BMF 21. 12. 2011, BMF-010219/0282-VI/4/2011.

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