Nach niederländischem Steuerrecht werden die nicht realisierten Wertzuwächse beim Vermögen einer Gesellschaft im Zeitpunkt der grenzüberschreitenden Sitzverlegung besteuert, ohne dass diese Regelung einen Aufschub der Zahlung der dieser Gesellschaft auferlegten Steuer bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Realisierung dieser Wertzuwächse vorsieht und ohne dass sie die nach der Verlegung des Sitzes des betreffenden Unternehmens möglicherweise auftretenden Wertminderungen berücksichtigt. Der Fall einer nach niederländischem Recht gegründeten GmbH, die eine auf Pfund Sterling lautende Konzernforderung besaß und ihren tatsächlichen Verwaltungssitz von den Niederlanden in das Vereinigte Königreich verlegte, hat dem EuGH nun Gelegenheit geboten zu klären, inwieweit die Wegzugsbesteuerung von Unternehmen unionsrechtlich zulässig ist (zu natürlichen Personen siehe schon die Urteile de Lasteyrie du Saillant und N).