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Verdeckte Ausschüttung, Gesellschafterstellung, Liegenschaftsübertragung

JudikaturÖStZ 2011/1062ÖStZ 2011, 589 Heft 23 v. 12.12.2011

KStG § 8 Abs 2 (EStG 1988: § 93 und 95)

VwGH 15. 9. 2011, 2008/15/0256

Eine verdeckte Ausschüttung, die eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraussetzt, ist auch dann möglich, wenn die Leistungsvereinbarung vor Gründung des Gesellschaftsverhältnisses getroffen wird, ihre Veranlassung aber im späteren Gesellschaftsverhältnis hat. Damit kann auch die Übertragung von Liegenschaften an den (künftigen) Alleingesellschafter zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis (dem Buchwert) zu einer verdeckten Ausschüttung in Höhe des fehlenden Kaufpreises führen.

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