(Schimka/Schörghofer, RWZ 2011/65, S. 257)
Das GesRÄG 2011 setzt zunächst europäische Vorgaben im Bereich des Umgründungsrechts um. Darüber hinaus möchte es die Transparenz bei AGs verbessern. Schließlich beinhaltet es weitere Änderungen, die etwa die Zugänglichmachung von Informationen auf der Internetseite von Gesellschaften betreffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzes.