(Gaier, SWK 27/2011, S 938)
Nach drei Jahren "Gebührenstopp" wurde wieder Gebrauch von der Verordnungsermächtigung des § 14a GebG gemacht. Gegen die Verordnungsermächtigung des § 14a GebG bestünden massive verfassungsrechtliche Bedenken. Es sei an der Zeit, dieses antiquierte Gesetz aufzugeben.