(Varro, PSR 2011/2, S. 76)
Der Autor geht den Fragen nach, warum die gleiche verfassungswidrige Regelung zur Aufhebung des Grundtatbestands im ErbStG, aber lediglich zur Aufhebung der Regelung im StiftEG führte, und ob die Aufhebung eine substanzielle Änderung der Rechtslage bewirkt, da der VfGH ausdrücklich die alte Fassung einer mittlerweile novellierten Vorschrift aufhob.