(Ehrke-Rabel/Heber, RdW 2011/600, S. 565)
§ 293c BAO lässt seit 1. 9. 2011 die Berichtigung rechtswidriger Bescheide uU auch dann zu, wenn diese wegen Eintritts der all-
Seite 535
(Ehrke-Rabel/Heber, RdW 2011/600, S. 565)
§ 293c BAO lässt seit 1. 9. 2011 die Berichtigung rechtswidriger Bescheide uU auch dann zu, wenn diese wegen Eintritts der all-
Seite 535