(Marchgraber, SWI 9/2011, S. 375)
Die E des EuGH und die Ausführungen der GA lassen darauf schließen, dass die gesamte Spendenabzugsregelung des § 4a EStG einer unionsrechtlichen Prüfung bedürfe. Sollte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 4a EStG nicht erweitern, seien die Gerichte gefordert, die Frage im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens klären zu lassen.