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Lebensversicherung für Angehörige eines Gesellschafters

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2011/867ÖStZ 2011, 502 Heft 20 v. 20.10.2011

(Renner, SWK 22/2011, S 791)

Die Veranlassung des Abschlusses einer Versicherung kann nicht stets allein aus der Natur des versicherten Risikos hergeleitet werden; vielmehr können sich unter besonderen Umständen des Einzelfalls auch andere Gesichtspunkte ergeben, aus denen sich die Bestimmung der Veranlassung ergeben kann.

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