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Rückstellung für anstehende Betriebsprüfungen möglich?

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2011/866ÖStZ 2011, 502 Heft 20 v. 20.10.2011

(Gaedke, SWK 22/2011, S 789)

Unter Verweis auf FG Baden-Württemberg 14. 10. 2010, 3 K 2555/09, kommt Gaedke zum Schluss, dass entgegen VwGH 9. 12. 1992, 89/13/0048, eine Rückstellung für die durch eine Betriebsprüfung verursachten Beratungskosten gebildet werden dürfe.

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