(Gaedke, SWK 22/2011, S 789)
Unter Verweis auf FG Baden-Württemberg 14. 10. 2010, 3 K 2555/09, kommt Gaedke zum Schluss, dass entgegen VwGH 9. 12. 1992, 89/13/0048, eine Rückstellung für die durch eine Betriebsprüfung verursachten Beratungskosten gebildet werden dürfe.