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Einkommensteuerliche Behandlung von Beratungskosten iZm einer Selbstanzeige

Steuerrecht aktuellMag. Norbert SchrottmeyerÖStZ 2011/862ÖStZ 2011, 493 Heft 20 v. 20.10.2011

Beauftragen einkommensteuerpflichtige Personen ihren Berater mit der Erstellung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG aufgrund eines Finanzvergehens, ist zu klären, ob die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten das Einkommen mindern. Nachfolgend wird untersucht, inwieweit diese Beträge Betriebsausgaben/Werbungskosten, Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen darstellen können.

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