Eine neue Information vom 22. 9. 2011, BMF-010222/0209-VI/7/2011, behandelt die Geltendmachung nachträglich erkannter Rechtswidrigkeiten von Bescheiden. Aus Anlass der nun großzügigeren Auslegung von § 34 Abs 9 EStG durch die Finanzverwaltung (vgl Änderung der Rz 884d LStR durch den Wartungserlass 2011, ÖStZ 2011/635) wird erläutert, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für die Partei bestehen, nachträglich die Abzugsfähigkeit auch für rechtskräftig veranlagte Jahre zu erreichen, bzw welche amtswegigen Möglichkeiten für das Finanzamt bestehen, die Rechtskraft der Bescheide zwecks Berücksichtigung solcher Ausgaben zu durchbrechen.