Im Zusammenhang mit den im Zuge des neuen KESt-Systems eingeführten Tatbeständen für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen sowie für Einkünfte aus Derivaten in § 27 Abs 3 und Abs 4 EStG sind zwei Verordnungen der BMF betreffend die Bewertung von Wertpapieren ergangen:
Kapitalmaßnahmen-VO