EStG 1988: §§ 27 Abs 1, 93 Abs 2, KStG 1988: § 8 Abs 2
VwGH 29. 7. 2010, 2006/15/0215
Erwarb eine Steuerberatungsgesellschaft im Jahr 1998 von ihrem Alleingesellschafter in dessen Privatbesitz befindliche Literatur (eine Bibliothek bestehend aus Fachzeitschriften, Entscheidungssammlungen und Einzelwerken aus den Jahren vor 1975) um einen Betrag von 6 Mio S (während die Behörde dafür - ausgehend von einem in einem Strafverfahren eingeholten Sachverständigengutachten - einen Wert von höchstens rd 1 Mio S als fremdüblich annahm), kann darin in unbedenklicher Weise der Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung als erwiesen angenommen werden. Es entspricht der forensischen Erfahrung, dass Wirtschaftstreuhänder in ihren Eingaben nur selten auf Jahrzehnte alte Bücher und Fachzeitschriften zurückgreifen. Der von der beschwerdeführenden GmbH nach den unbestrittenen Prüferfeststellungen mit rund 5.500 S angesetzte Preis pro Buch oder Jahrgang bewegt sich in einer Größenordnung, welche jenseits jeder wirtschaftlichen Vernunft liegt und zu Recht als dem gesellschaftsrechtlichen Naheverhältnis geschuldet beurteilt wurde.