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Verbindliche Auskünfte in Österreich

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/30ÖStZ 2011, 24 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

(Ehrke-Rabel, GES 5/2010, S. 231)

Der Gesetzgeber hat in § 118 BAO den verbindlichen Auskunftsbescheid für Rechtsfragen iZm Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen etabliert; die Regelung tritt am 1. 1. 2011 in Kraft. Nach einer Darlegung der rechtlichen Bedeutung von Auskünften der Finanzverwaltung in ihrer derzeit noch allein möglichen (relativ) unverbindlichen Form, geht die Autorin auf die Neuregelung im Detail ein.

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