(Bachl, ecolex 11/2010, S. 1095)
Mit dem AbgÄG 2010 wurde in § 118 BAO der sog Auskunftsbescheid eingeführt. Dieses Instrument soll Rechtssicherheit bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen bieten. Nach Ansicht des Verfassers lassen die begleitenden Regelungen zum Verwaltungskostenbeitrag in § 118 Abs 10 BAO überraschend viele Zweifelsfragen und Gestaltungsspielräume offen.