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Der Verwaltungskostenbeitrag für einen finanzbehördlichen Auskunftsbescheid

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/29ÖStZ 2011, 24 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

(Bachl, ecolex 11/2010, S. 1095)

Mit dem AbgÄG 2010 wurde in § 118 BAO der sog Auskunftsbescheid eingeführt. Dieses Instrument soll Rechtssicherheit bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen bieten. Nach Ansicht des Verfassers lassen die begleitenden Regelungen zum Verwaltungskostenbeitrag in § 118 Abs 10 BAO überraschend viele Zweifelsfragen und Gestaltungsspielräume offen.

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