BAO § 85 Abs 2 (BAO: § 275)
VwGH 7. 7. 2011, 2010/15/0024
Zugleich mit der Aufhebung des § 275 BAO durch das AbgVRefG, BGBl I 2009/20, wurde in § 85 Abs 2 BAO ein Mängelbehebungsverfahren für inhaltliche Mängel von Eingaben eingeführt. Betreffend die Behebung von Mängeln einer Berufung trat somit keine Änderung der Rechtslage ein.