vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführung, Unentgeltlichkeit, keine Einkunftsquelle (Liebhaberei)

JudikaturÖStZ 2011/845ÖStZ 2011, 476 Heft 19 v. 5.10.2011

EStG 1988: §§ 2 Abs 2, 22 Z 2, 93 Abs 2 (20 Abs 2)

VwGH 6. 7. 2011, 2008/13/0234

Wurde die Geschäftsführungstätigkeit von einer Mehrheitsgesellschafterin einer GmbH unentgeltlich ausgeübt, stellte diese Tätigkeit aufgrund der Unentgeltlichkeit keine Einkunftsquelle (sondern nur eine Quelle von Aufwendungen) dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!