(Allgäuer/Wild, taxlex 8/2011, S. 281)
Der VwGH bestätigte in einer aktuellen Entscheidung die Anwendung des Missbrauchstatbestands (§ 22 BAO) bei einer Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG. Der Beitrag befasst sich insb mit dem Wandel von der zivilrechtlichen zur wirtschaftlichen Anknüpfung.