EStG 1988: § 108e (§ 6)
VwGH 28. 10. 2010, 2007/15/0097
Erstreckte sich die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts über mehrere Jahre, waren die jeweils zu aktivierenden Teilanschaffungs- oder Teilherstellungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Zuerkennung der für einen Investitionszuwachs bis einschließlich des Jahres 2004 gewährten (befristeten) Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG auch im Prämienjahr einzubeziehen (vgl Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 108e Tz 5).