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EStG § 83: Lohnsteuerhinterziehung im Zusammenwirken mit dem Arbeitnehmer

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2011/699ÖStZ 2011, 387 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

(Doralt, RdW 2011/381, S. 370)

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurde eine Haftung des Arbeitnehmers für die Lohnsteuer in jenen Fällen eingeführt, in denen er und der Arbeitgeber vorsätzlich "zusammenwirken", um die Lohnsteuer zu verkürzen. Unabhängig davon haftet der Arbeitnehmer für die Lohnsteuer als Beitragstäter nach § 11 BAO.

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