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Gesundheitsvorsorge (Schutzimpfung) keine außergewöhnliche Belastung?

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2011/698ÖStZ 2011, 387 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

(Doralt, RdW 2011/380, S. 369)

Nach Meinung des UFS sind Aufwendungen zur Vorbeugung von Krankheiten wie Schutzimpfungen keine außergewöhnliche Belastung. Doralt kommt zur Ergebnis, dass nach dieser Auffassung zB auch Kosten für eine Gesundenuntersuchung keine außergewöhnliche Belastung wären; nicht einmal vorbeugende Medikamente wären berücksichtigungsfähig.

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