(Doralt, RdW 2011/380, S. 369)
Nach Meinung des UFS sind Aufwendungen zur Vorbeugung von Krankheiten wie Schutzimpfungen keine außergewöhnliche Belastung. Doralt kommt zur Ergebnis, dass nach dieser Auffassung zB auch Kosten für eine Gesundenuntersuchung keine außergewöhnliche Belastung wären; nicht einmal vorbeugende Medikamente wären berücksichtigungsfähig.