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Vermeidung der Anteilsvereinigung durch Treuhandgestaltung als Missbrauch?

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/595ÖStZ 2011, 342 Heft 14 v. 15.7.2011

Der VwGH ist im Erkenntnis vom 5. 4. 2011, 2010/16/0168, ÖStZ 2011/362, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs 3 GrEStG nicht verwirklicht. Aufgrund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs 3 GrEStG grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch iSd § 22 BAO darstellen.

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