Hinsichtlich der Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 22. 12. 2010, C-433/09 , Kommission/Österreich, auf den 20%igen NoVA-Erhöhungsbetrag erfolgt eine weitere Ergänzung. Nunmehr wird der Erlass vom 21. 3. 2011, BMF-010220/0041-IV/9/2011, ÖStZ 2011/266, um einen Punkt 4. erweitert: