vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Valorisierung der festen Gebührensätze

Info aktuellBGBlÖStZ 2011/591ÖStZ 2011, 341 Heft 14 v. 15.7.2011

Zur Abgeltung der Inflation werden die festen Gebührensätze des § 14 GebG für zahlreiche Schriften und Amtshandlungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2011 entsteht, im Verordnungsweg erhöht - zB Reisepass von 69,90 € auf 75,90 € und Führerschein von 55,70 € auf 60,50 €. Die Anpassung betrifft nur diejenigen Gebühren des § 14 GebG, die betragsmäßig in § 1 der GebG-ValV 2011 ausgewiesen sind (die Gebührensätze sind betragsmäßig aufsteigend und nicht nach Tarifposten geordnet, zumal ein- und dieselben Gebührensätze wiederholt vorkommen). Zwar betragsmäßig ausgewiesen, aber ausdrücklich nicht in die Erhöhung einbezogen sind die erst 2010 bzw 2009 eingeführten TP 8 Abs 5c Z 1 (Karte für Geduldete) und TP 9 Abs 2 Z 1a GebG (Personalausweis für eine Person, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Verordnung der BMF über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 GebG; BGBl II 2011/191, ausgegeben am 27. 6. 2011.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!