UStG 1994: § 27 Abs 4
VwGH 23. 9. 2010, 2006/15/0240
Durch eine nicht über den Umfang einer Vermögensverwaltung hinausgehende Vermietung von Liegenschaften von einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft an einen inländischen Leistungsempfänger zum Betrieb einer Diskothek wird für den ausländischen Unternehmer keine Betriebsstätte iSd § 27 Abs 4 UStG begründet, sodass die Voraussetzungen für die Haftung des Leistungsempfängers für die Umsatzsteuer des ausländischen Unternehmers nach dieser Gesetzesstelle grundsätzlich erfüllt sind. Eine Vermietung ohne eigenes Personal erfüllt auch nach der Rechtsprechung des EuGH nicht den Begriff der "festen Niederlassung" (vgl EuGH 7. 5. 1998, C-390/96 , Lease Plan Luxembourg SA).