UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16
VwGH 31. 3. 2011, 2009/15/0199
Werden Räumlichkeiten an Prostituierte nicht lediglich "passiv" überlassen, sondern im Rahmen eines Bordells iS einer Organisation zur Förderung der "gewerbsmäßigen Unzucht", liegt keine (umsatz-)steuerfreie Vermietung von Grundstücken nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG vor (die Bestimmung zur Umsatzsteuerbefreiung ist entsprechend der 6. EG-RL, 77/388/EWG, eng auszulegen).