EStG 1988: § 8 Abs 4
VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0150
Die Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nach § 8 Abs 4 EStG kann nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Gründe hiefür eingetreten sind bzw hätten auffallen müssen. In Bezug auf eine im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehende Mieterinvestition (in einem Nachtlokal) kann eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung nach § 8 Abs 4 leg cit führen (wenn eine weitere bzw andere Verwendungsmöglichkeit durch den Mieter nicht gegeben ist).