(Schlager/Steinmaurer, SWK 15/2011, S 653)
Von Beginn an habe sich gezeigt, dass der 2002 in § 19 Abs 1a UStG eingefügte Begriff der "Bauleistungen", der mit dem BBG 2011 um "Reinigung" erweitert wurde, schwierig zu definieren und von anderen Leistungen abzugrenzen sei. In einer VwGH-Beschwerde wurde wegen der "Unbestimmtheit" des Begriffs "Bauleistung" angeregt, diese Frage an den VfGH heranzutragen.