(Holzer, SWK 14/2011, S 625)
Die objektive Richtigkeit sämtlicher Rechnungsmerkmale ist materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Holzer geht der Frage nach, welche Vorkehrungen zu treffen seien, um einen formellen Rechnungsmangel und damit den Verlust des Vorsteuerabzugs verlässlich auszuschließen.