(Renner, SWK 14/2011, S 628)
Einem Verein, der ein Kulturfestival mit bekannten Künstlern veranstaltete, versagten die Abgabenbehörden abgabenrechtliche Begünstigungen aus dem Titel der "Gemeinnützigkeit", weil er wie ein professioneller Konzertveranstalter agiert habe. Der VwGH kam jedoch zum Schluss, dass diese Tätigkeit nur dann nicht der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke diene, wenn sie mit Gewinnabsicht unternommen werde.